EDUARTGalerie · Atelier · Leipzig
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eduart Auftragsmalerei · Stand: Januar 2026

§ 1 Urheberrecht

1.1 Urhebererklärung

Eduart Auftragsmalerei versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Eduart Auftragsmalerei versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr ist.

1.2 Nutzung und Verwertung

Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Eduart Auftragsmalerei erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck. Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.

1.3 Namensnennung

Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Eduart Auftragsmalerei (Urheberin/Urheber) zu nennen.

1.4 Angemessene Vergütung

Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Eduart Auftragsmalerei Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).

1.5 Veröffentlichungen

Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses der Eduart Auftragsmalerei. Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der Eduart Auftragsmalerei veröffentlicht werden.

1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung

Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.

1.7 Folgerecht / Zugangsrecht

Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar der Eduart Auftragsmalerei das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.

§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien

2.1 Übergabe des Werkes

Eduart Auftragsmalerei ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.

2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen

Über Art und Umfang der Präsentation entscheidet Eduart Auftragsmalerei und Nutzerin/Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von der Nutzerin / dem Nutzer gewährleistet und finanziert.

2.3 Veranstaltungen

Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Eduart Auftragsmalerei zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen. Auf die Anwesenheit der Eduart Auftragsmalerei ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.

2.4 Publikationen / Katalog

Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang von der Eduart Auftragsmalerei erbracht werden, werden der Nutzerin / dem Nutzer in Rechnung gestellt. Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und/oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen beider Vertragspartner. Die Eduart Auftragsmalerei erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung. Kostenbeteiligung der Eduart Auftragsmalerei ist nur in Zusammenhang mit der Herstellung eines Kataloges möglich, wird ausschließlich mit Kunstwerken geleistet und muss gesondert vereinbart werden.

2.5 Haftung

Eduart Auftragsmalerei haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

2.6 Versicherungen

Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert und ist von Eduart Auftragsmalerei und der Nutzerin / dem Nutzer einvernehmlich festzulegen. Die Nutzerin / Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.

2.7 Transport / Transportversicherung

Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie deren Versicherung sind in voller Höhe von der Nutzerin / dem Nutzer zu übernehmen.

2.8 Garantie / Wartung / Reparatur

Garantieleistungen der Eduart Auftragsmalerei für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.

2.9 Vernichtung / Zerstörung / Diebstahl / Beschädigung

Die Nutzerin / Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern. Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin / der Nutzer bzw. die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, Eduart Auftragsmalerei unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Eduart Auftragsmalerei auf Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.

2.10 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer

Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, Eduart Auftragsmalerei vorab zu unterrichten und mit ihr eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.

2.11 Reisekosten

Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der Eduart Auftragsmalerei zur Erfüllung des Vertrages werden von der Nutzerin / dem Nutzer gegen Nachweis erstattet.

2.12 Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen der Eduart Auftragsmalerei werden von der Nutzerin / dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen. Alle mit den vereinbarten Wartungsverpflichtungen verbundenen Kosten werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen und der Eduart Auftragsmalerei gesondert vergütet. Eduart Auftragsmalerei ist es vorbehalten, erforderliche Restaurierungen oder Reparaturen gegen ein angemessenes Entgelt vorzunehmen. Nimmt Eduart Auftragsmalerei die Restaurierung oder die Reparaturen nicht selbst vor, so gibt sie verbindliche Hinweise zu Art und Weise der Ausführung.

2.13 Rückgabe des Werkes

Wird das Werk der Nutzerin / dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist sie / er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Eduart Auftragsmalerei. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.

§ 3 Zahlungsbedingungen

3.1 Zahlungsfrist

Sämtliche Ansprüche der Eduart Auftragsmalerei auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von der Eduart Auftragsmalerei geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.

3.2 Mehrwertsteuer

Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.3 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen der Eduart Auftragsmalerei verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Eduart Auftragsmalerei.

3.4 Minderung der Vergütungen

Nichtgefallen der Ausführung des Werkes der Eduart Auftragsmalerei, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.

3.5 Abgabepflicht

Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen, sofern sie / er abgabepflichtig ist.

§ 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen

4.1 Form

Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.

4.2 Aufhebung / Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer

Im Falle der Aufhebung / Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.

4.3 Aufhebung / Kündigung durch die Auftragsmalerei

Im Fall der Aufhebung / Kündigung durch die Eduart Auftragsmalerei ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.

4.4 Absage im Krankheitsfall

Bei einer Absage wegen Krankheit der Eduart Auftragsmalerei ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.

Ergänzende Erläuterungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das grundlegende Vertragsverhältnis zwischen bildenden Künstlerinnen und Künstlern und deren jeweiliger Vertragspartei. Die Vertragspartner können verschiedenste Nutzerinnen und Nutzer sein: Veranstalter, Galeristen, Kommissionäre, Auftraggeber, Käufer unter anderen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages werden die AGB von beiden Seiten akzeptiert.

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